Antrag Bienenvergiftungen

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An das Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen Messeweg 11 - 12 38104 Braunschweig Antrag auf Untersuchung von Bienenvergiftungen Zur Aufklärung des eigenen Schadens und zur Vermeidung zukünftiger Schäden ist eine möglichst vollständige Beantwortung der Fragen erforderlich. Je eine Kopie des ausgefüllten Antrags muß vom Geschädigten an den zuständigen Pflanzenschutzdienst, den zuständigen Landesverband und die Versicherung Gaede & Glauerdt verschickt werden! Wichtiger Hinweis ! Voraussetzung für die Untersuchung der Proben ist die Einsendung des ausgefüllten Antrags sowie von geeignetem Probenmaterial. Eine ausreichende Bienenprobe muß etwa 1000 tote Bienen (Gewicht ca. 80 bis 100 g), eine ausreichende Pflanzenprobe mindestens 100 g Pflanzenmaterial enthalten! Eine chemische Untersuchung erfolgt nur, wenn in Bienen- und Pflanzenproben im Biotest eine Kontaktgiftwirkung nachgewiesen werden konnte und sich aus den Ergebnissen der biologischen Untersuchungen ein positiver Befund ergibt! (Bei Frevelfällen sind nur die Fragenko mplexe I, II, III und V zu beantworten.) I. a) Name und Anschrift des Eigentümers der Bienen: b) Bundesland: c) Landesverband: d) Zahl der bewirtschafteten Bienenvölker: II. a) Zahl der geschädigten Bienenvölker und Ausmaß (%) des Schadens ? b) Standort bei Schadenseintritt: (bei Wanderstand Orts- und Kreisangabe): c) Angaben zur Schadensfeststellung: 1. Wann und durch wen wurde der Schaden festgestellt? 2. Wo zeigte sich der Schaden? (z.B. am Flugloch, in der Beute) 3. Waren bereits Brutwaben leer? 4. Wurden die Völker zur Zeit des Schadeneintritts gefüttert? 5. Wann und womit wurden Bienenkrankheiten oder -schädlinge (insbesondere Varroa) bekämpft? 6. Wann wurden die Völker vor Feststellung der Vergiftungserscheinungen zuletzt beobachtet? durch Frevel als Folge einer Anwendung von Pflanzenschutzmitteln WICHTIG! Wird als Schadensursache die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vermutet, bitte unverzüglich eine Kopie des von Ihnen ausgefüllten Antrags an den zuständigen Pflanzenschutzdienst schicken! Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen III. a) Wann wurden die zu untersuchenden Bienenproben gesammelt? b) Wo wurden die toten Bienen gesammelt? (vor dem Stand, auf dem Bodenbrett, auf dem behandelten Gelände) c) Waren die toten Bienen dem Regen ausgesetzt? d) Wurden Bienenvölker an benachbarten Standorten zur gleichen Zeit geschädigt? Falls ja, welche Imker sind betroffen? IV. Angaben des Imkers zur wahrscheinlichen Schadensursache: a) In welcher Kultur ist nach Vermutung des Imkers eine Vergiftung erfolgt? b) Wann und wo wurden die Pflanzenproben entnommen? c) Waren die Pflanzen nach der Behandlung dem Regen ausgesetzt? d) Entwicklungsstadium der Kulturpflanzen z.Z. der Behandlung? (Knospenstadium, Vor-, Haupt- oder Nachblüte) e) Wurden bei der Behandlung blühende Pflanzen mitgetroffen? f) Welche Schadorganismen wurden bekämpft? g) Welche Präparate wurden angewendet? h) Behandlungsart (z.B. Spritzen, Sprühen): i) Entfernung der behandelten Flächen vom Bienenstand: j) Datum und Uhrzeit der Behandlung: k) Witterungsverhältnisse zur Zeit der Behandlung: V. Wann und durch wen wurden die Proben eingesandt (Anschrift) ? , den Schaden in Augenschein genommen: (Ort) (Unterschrift des geschädigten Imkers) (Unterschrift des Vertreters des Pflanzenschutzdienstes) (Unterschrift des Vertreters der Imkerschaft) (Unterschrift weiterer Zeugen)