Kennzeichnung Bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel

Aus wiki.bienenzeitung.de
Version vom 16. März 2010, 15:39 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche


Kennzeichnung Gefahren und Anwendung
NB661 Das Mittel ist bienengefährlich, (B1)
NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
NB662 Bienengefährlich, ausgenommen bei Anwendung nach dem täglichen Bienenflug bis 23.00 Uhr (B2)
NB6621 Das Mittel wird als bienengefährlich,

außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraumes nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auf für Unkräuter.

NB6622 Das Mittel darf in Mischung

mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese- Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23.00 Uhr angewendet werden.

NB6623 Das Mittel darf in Mischung

mit Fungiziden aus der Gruppe der [[Ergosterol-Biosynthese- Hemmer]] an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23.00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienenbeflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges

NB663 Aufgrund der durch die

Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).

NB664 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NB6641 Das Mittel wird bis zu der

höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht-bienengefährlich eingestuft (B4).

NB6642 Das Mittel wird bis zu der

höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht-bienengefährlich eingestuft (B4). Soll das Mittel in Spritzfolge oder als Tankmischung mit anderen Pflanzenschutzmitteln angewendet werden, ist eine Bienengefährdung möglich. In diesen Fällen darf das Mittel erst nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis

NB6643 Das Mittel wird bis zur

höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Konzentration als nicht-bienengefährlich eingestuft. Wenn das Mittel in Mischung mit Fungiziden (ausgenommen die in der Positivliste aufgeführten Präparate) angewendet wird, darf die Anwendung nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23 Uhr erfolgen.

NB6644 Die Anwendung in Mischung

mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Pyrethroide ist auch während des Bienenfluges an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, erlaubt. Als potenziell bienengefährlich können Pflanzenschutzmittel angesehen werden, denen die Auflagen NB6611 oder NB6621 zugeteilt worden sind. Weiterhin können Pflanzenschutzmittel in Tankmischungen mit anderen Mitteln bienengefährlich wirken (NB6622, NB6623, NB6642, NB6643). Die alten Kennzeichnungen B1 - B4 für die Einstufung der Bienengefährlichkeit werden häufig im täglichen Gebrauch noch verwendet.