Kennzeichnung Bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel
Kennzeichnung | Gefahren und Anwendung |
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NB661 | Das Mittel ist bienengefährlich, (B1) |
NB6611 | Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. |
NB662 | Bienengefährlich, ausgenommen bei Anwendung nach dem täglichen Bienenflug bis 23.00 Uhr (B2) |
NB6621 | Das Mittel wird als bienengefährlich,
außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraumes nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auf für Unkräuter. |
NB6622 | Das Mittel darf in Mischung
mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese- Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23.00 Uhr angewendet werden. |
NB6623 | Das Mittel darf in Mischung
mit Fungiziden aus der Gruppe der [[Ergosterol-Biosynthese- Hemmer]] an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23.00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienenbeflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges |
NB663 | Aufgrund der durch die
Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). |
NB664 | Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NB6641 | Das Mittel wird bis zu der
höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht-bienengefährlich eingestuft (B4). |
NB6642 | Das Mittel wird bis zu der
höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht-bienengefährlich eingestuft (B4). Soll das Mittel in Spritzfolge oder als Tankmischung mit anderen Pflanzenschutzmitteln angewendet werden, ist eine Bienengefährdung möglich. In diesen Fällen darf das Mittel erst nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis |
NB6643 | Das Mittel wird bis zur
höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Konzentration als nicht-bienengefährlich eingestuft. Wenn das Mittel in Mischung mit Fungiziden (ausgenommen die in der Positivliste aufgeführten Präparate) angewendet wird, darf die Anwendung nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23 Uhr erfolgen. |
NB6644 | Die Anwendung in Mischung
mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Pyrethroide ist auch während des Bienenfluges an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, erlaubt. Als potenziell bienengefährlich können Pflanzenschutzmittel angesehen werden, denen die Auflagen NB6611 oder NB6621 zugeteilt worden sind. Weiterhin können Pflanzenschutzmittel in Tankmischungen mit anderen Mitteln bienengefährlich wirken (NB6622, NB6623, NB6642, NB6643). Die alten Kennzeichnungen B1 - B4 für die Einstufung der Bienengefährlichkeit werden häufig im täglichen Gebrauch noch verwendet. |