Belegstelle: Unterschied zwischen den Versionen

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Platz an den Bienenköniginnen kontrolliert begattet werden können. Diese Plätze liegen bevorzugt an geschützten Orten im Hochgebirge und auf Inseln. Dort ist weitestgehend sichergestellt, dass keine unerwünschten fremden Drohnen an der Begattung beteiligt sind. Gesetzlich anerkannte Belegstellen haben einen Schutzradius in dem nur eine bestimmte Zuchtrichtung oder Zuchtlinie gehalten werden darf. Landbelegstellen sind unsicherer.
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Platz an den [[Bienenkönigin]]nen kontrolliert begattet werden können. Diese Plätze liegen bevorzugt an geschützten Orten im Hochgebirge und auf Inseln. Dort ist weitestgehend sichergestellt, dass keine unerwünschten fremden [[Drohne]]n an der [[Begattung]] beteiligt sind. Gesetzlich anerkannte Belegstellen haben einen [[Schutzradius]] in dem nur eine bestimmte Zuchtrichtung oder [[Zuchtlinie]] gehalten werden darf. [[Landbelegstelle]]n sind unsicherer.
  
In Deutschland beträgt der Schutzkreis Durchmesser i.d.R. 15km, oder auf Antrag 20km. In Österreich beträgt der Schutzkreis Durchmesser 8km kann aber auf Antrag erweitert werden. In der Schweiz wird zwischen A-Belegstelleun und B-Belegstellen unterschieden. Die A-Klasse entspricht in etwa den geschützten Belegstellen in D, während die B-Klasse nur geringen Schutz erhält.
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In Deutschland beträgt der [[Schutzkreis]] Durchmesser i.d.R. 15km, oder auf Antrag 20km. In Österreich beträgt der Schutzkreis Durchmesser 8km kann aber auf Antrag erweitert werden. In der Schweiz wird zwischen A-[[Belegstelle]]n und B-[[Belegstelle]]n unterschieden. Die A-Klasse entspricht in etwa den geschützten Belegstellen in D, während die B-Klasse nur geringen Schutz erhält.
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Aktuelle Version vom 13. März 2013, 12:17 Uhr


Platz an den Bienenköniginnen kontrolliert begattet werden können. Diese Plätze liegen bevorzugt an geschützten Orten im Hochgebirge und auf Inseln. Dort ist weitestgehend sichergestellt, dass keine unerwünschten fremden Drohnen an der Begattung beteiligt sind. Gesetzlich anerkannte Belegstellen haben einen Schutzradius in dem nur eine bestimmte Zuchtrichtung oder Zuchtlinie gehalten werden darf. Landbelegstellen sind unsicherer.

In Deutschland beträgt der Schutzkreis Durchmesser i.d.R. 15km, oder auf Antrag 20km. In Österreich beträgt der Schutzkreis Durchmesser 8km kann aber auf Antrag erweitert werden. In der Schweiz wird zwischen A-Belegstellen und B-Belegstellen unterschieden. Die A-Klasse entspricht in etwa den geschützten Belegstellen in D, während die B-Klasse nur geringen Schutz erhält. Bild Belegsteller Mittlere Webansicht Kleine Webansicht.jpg