Bienenseuchenverordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. August 2012, 15:28 Uhr
Jeder Imker ist verpflichtet bei Verdacht auf eine anzeigepflichtige Bienenkrankheit den Amtstieraarzt zu informieren <ALLES NÄHERE HIER
http://www.gesetze-im-internet.de/bienseuchv/BJNR005940972.html