Gesundheitszeugnis: Unterschied zwischen den Versionen

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Wer mit seinen Bienen [[Tracht]]gebiete außerhalb seines [[Landkreis]]es anwandern oder Bienen verkaufen oder eine [[Belegstelle]] beschicken will, braucht ein Gesundheitszeugnis, welches er am Zielort der entsprchenden Behörde vorlegen muss.  
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Im Gesundheitszeugnis bescheinigt der zuständige [[Amtsveterinär]], dass die Bienen nicht an bösartiger [[Faulbrut]] erkrankt sind.  
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Im Gesundheitszeugnis bescheinigt der zuständige [[Amts[[Tierarzt]], dass die Bienen nicht an bösartiger [[Faulbrut]] erkrankt sind.  
  
 
Zur Ausstellung kann eine vorherige Untersuchung des heimischen Bienenstandes vom [[Tierarzt]] verlangt werden.
 
Zur Ausstellung kann eine vorherige Untersuchung des heimischen Bienenstandes vom [[Tierarzt]] verlangt werden.

Aktuelle Version vom 26. Februar 2013, 15:53 Uhr


Wer mit seinen Bienen Trachtgebiete außerhalb seines Landkreises anwandern oder Bienen verkaufen oder eine Belegstelle beschicken will, braucht ein Gesundheitszeugnis, welches er am Zielort der entsprchenden Behörde vorlegen muss.

Im Gesundheitszeugnis bescheinigt der zuständige [[AmtsTierarzt, dass die Bienen nicht an bösartiger Faulbrut erkrankt sind.

Zur Ausstellung kann eine vorherige Untersuchung des heimischen Bienenstandes vom Tierarzt verlangt werden.

Der Tierarzt kann den Bienensachverständigen des Imkervereines beauftragen.


Der Imker sollte vorher mit dem BSV des Vereins oder dem Amtsveterinär Verbindung aufnehmen.

Diese Bescheinigung hat 9 Monate Gültigkeit.

National und regional bestehen Gesetzesunterschiede - bitte vorher unbedingt Informationen einholen