Genehmigung zur Aufstellung von Bienenvölkern: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Aufstellung der [[Bienen]]völker muss eine Genehmigung vom Grundstück-Eigentümer vorliegen bzw. bei [[Wanderung]] eine  [[Wander]]-genehmigung]].
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Bereits vor der Aufstellung der [[Bienen]]völker muss eine Genehmigung vom Grundstück-Eigentümer vorliegen bzw. bei [[Wanderung]] eine  [[Wandergenehmigung]].

Aktuelle Version vom 18. April 2018, 17:27 Uhr


Bereits vor der Aufstellung der Bienenvölker muss eine Genehmigung vom Grundstück-Eigentümer vorliegen bzw. bei Wanderung eine Wandergenehmigung.