Volkskontrolle: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. März 2010, 12:55 Uhr
Eine Volkskontrolle sollte mindestens 3 x in der Betriebsweise berücksichtigt werden ,je nach Völkerführung
Sie ist notwendig um den Istzustand des Volkes festzustellen. Zwischenzeitlich sind Kurzdurchsichten erforderlich. Wie oft bei einem Volk eine Durchsicht. vorgenommen werden muss, hängt von einigen Faktoren ab.
In der Hautpracht muss alle 7 – 9 Tage eine Durchsicht erfolgen um eine Schwarmstimmung im Entstehen zu erkennen. Den bei dieser Volksdurchsicht festgestellten Volkszustand muss auf der Stockkarte vermerkt werden- um weitere Eingriffe festlegen zu können , nur so ist eine planmäßige leistungsorientierte Bienenhaltung mit Erfolg möglich. Ein IMKER DER SCHREIBT -BLEIBT