Giftschaden regulieren: Unterschied zwischen den Versionen

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*1. die Völker versorgen-Folgeschäden vermeiden
 
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*7. Schadenfeststellung Höhe  
 
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*8. Versicherung benachrichtigen  
 
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*9.Merkblatt biologische Anstalt für Land- u. Forstwirtschaft beachten  diese Antragsformulare sollte jeder Imker im Vorrat haben damit bei Schadensfall sofort gehandelt werden kann bei nicht vollständig ausgefülltem Formular gibt es keine Entschädigung. die BBA ist nicht verpflichtet angaben anzufordern  wichtig ist noch: Bienenproben nicht luftdicht verschließen Bienenproben und Pflantzenproben getrennt versenden.
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*9.Merkblatt biologische Anstalt für Land- u. Forstwirtschaft beachten  diese Antragsformulare sollte jeder Imker im Vorrat haben damit bei Schadensfall sofort gehandelt werden kann bei nicht vollständig ausgefülltem Formular gibt es keine Entschädigung. die BBA ist nicht verpflichtet angaben anzufordern  wichtig ist noch: Bienenproben nicht luftdicht verschließen [[Bienenproben]] und [[Pflanzenproben]] getrennt versenden.
  
  
 
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Version vom 26. Februar 2013, 16:04 Uhr


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Giftschaden regulieren - Regulierung === Wann besteht verdacht auf Giftschaden?
Immer dann, wenn bei Flugwetter schlagartig starker Totenfall oder auch anhaltend anomaler Totenfall auftritt.
Voraussetzung ist eine freie, saubere Fläche vor der Flugfront.
Welche Aufgaben hat der Imker:

  • 1. die Völker versorgen-Folgeschäden vermeiden
  • 2. versuchen Schadensquelle ausfindig zu machen
  • 3. Beweissicherung durch zeugen veranlassen
    • -vorsitzender des Vereins
    • -amtliche Pflanzenschutzdienst
    • -Anzeige Polizei
    • -Benachrichtigung Verursacher
  • 4. Sicherung Beweismaterial
  • 5. Bienenprobe 1000 Stck: = 100 gr.
  • 6. Pflanzenprobe
  • 7. Schadenfeststellung Höhe
  • 8. Versicherung benachrichtigen
  • 9.Merkblatt biologische Anstalt für Land- u. Forstwirtschaft beachten diese Antragsformulare sollte jeder Imker im Vorrat haben damit bei Schadensfall sofort gehandelt werden kann bei nicht vollständig ausgefülltem Formular gibt es keine Entschädigung. die BBA ist nicht verpflichtet angaben anzufordern wichtig ist noch: Bienenproben nicht luftdicht verschließen Bienenproben und Pflanzenproben getrennt versenden.


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