Bienenvergiftungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 17. Juni 2018, 15:30 Uhr


Obwohl die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel durch die Bestimmungen der Bienenschutzverordnung bereits seit vielen Jahren geregelt ist, kommt es alljährlich zu Schäden an Bienenvölkern.


Nach dem Pflanzenschutzgesetz (§ 33 Abs. 2 Nr. 8) hat das JKI die Aufgabe, Bienen auf Schäden durch die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel zu untersuchen. Geeignetes Probenmaterial sowie den ausgefüllten Antrag auf Untersuchung von Bienenvergiftungen senden Sie an:


Julius Kühn-Institut

Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

Institut für Pflanzenschutz in Ackerbau und Grünland

Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen

Messeweg 11 – 12

38104 Braunschweig

siehe hier:

https://www.julius-kuehn.de/bienenschutz/ab/untersuchung-von-bienenvergiftungen/