Bienenvergiftungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 17. Juni 2018, 15:30 Uhr
Obwohl die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel durch die Bestimmungen der Bienenschutzverordnung bereits seit vielen Jahren geregelt ist, kommt es alljährlich zu Schäden an Bienenvölkern.
Nach dem Pflanzenschutzgesetz (§ 33 Abs. 2 Nr. 8) hat das JKI die Aufgabe, Bienen auf Schäden durch die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel zu untersuchen. Geeignetes Probenmaterial sowie den ausgefüllten Antrag auf Untersuchung von Bienenvergiftungen senden Sie an:
Julius Kühn-Institut
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Institut für Pflanzenschutz in Ackerbau und Grünland
Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen
Messeweg 11 – 12
38104 Braunschweig
siehe hier:
https://www.julius-kuehn.de/bienenschutz/ab/untersuchung-von-bienenvergiftungen/