Einweiselung begatteter Königinnen in ein Bienenvolk: Unterschied zwischen den Versionen
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ES DARF KEINE OFFENE Brut und keine Königin vorhanden sein..Das Volk muss mindestens 9 Tage weisellos sein.In das weisellose [[Bienenvolk]] wird die Königin im [[Schlupfkäfige]] unter [[Futterteig]]verschluss zugesetzt.Die Königin sollte gezeichnet sein | ES DARF KEINE OFFENE Brut und keine Königin vorhanden sein..Das Volk muss mindestens 9 Tage weisellos sein.In das weisellose [[Bienenvolk]] wird die Königin im [[Schlupfkäfige]] unter [[Futterteig]]verschluss zugesetzt.Die Königin sollte gezeichnet sein | ||
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Aktuelle Version vom 21. Mai 2018, 15:57 Uhr
Zur Eiweidelung einer neuen Königin ist eine Durchsicht des Volkes erforderlich. ES DARF KEINE OFFENE Brut und keine Königin vorhanden sein..Das Volk muss mindestens 9 Tage weisellos sein.In das weisellose Bienenvolk wird die Königin im Schlupfkäfige unter Futterteigverschluss zugesetzt.Die Königin sollte gezeichnet sein zeichnen der Königin