Einweiselung begatteter Königinnen in ein Bienenvolk: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Eiweidelung einer neuen  [[Königin]] ist eine [[Durchsicht]] des Volkes erforderlich.
 
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ES DARF KEINE OFFENE Brut und keine Königin vorhanden sein..Das Volk muss mindestens 9 Tage weisellos sein.In das weisellose [[Bienenvolk]] wird  die Königin im [[Schlupfkäfige]] unter [[Futterteig]]verschluss zugesetzt.Die Königin sollte gezeichnet sein
 
ES DARF KEINE OFFENE Brut und keine Königin vorhanden sein..Das Volk muss mindestens 9 Tage weisellos sein.In das weisellose [[Bienenvolk]] wird  die Königin im [[Schlupfkäfige]] unter [[Futterteig]]verschluss zugesetzt.Die Königin sollte gezeichnet sein
[[Königin zeichnen]]
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[[zeichnen der Königin]]

Aktuelle Version vom 21. Mai 2018, 15:57 Uhr

Zur Eiweidelung einer neuen Königin ist eine Durchsicht des Volkes erforderlich. ES DARF KEINE OFFENE Brut und keine Königin vorhanden sein..Das Volk muss mindestens 9 Tage weisellos sein.In das weisellose Bienenvolk wird die Königin im Schlupfkäfige unter Futterteigverschluss zugesetzt.Die Königin sollte gezeichnet sein zeichnen der Königin