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Wenn der Imker mit seinen Bienen wandern will, [[Weisel]] oder Völker verkaufen will , braucht er ein [[Gesundheitszeugnis]], das ihm bescheinigt, dass seine Völker keine anzeigepflichtigen [[Bienenkrankheiten]] haben. Dieses Gesundheitszeugnis wird von der zuständigen Veterinärbehörde ausgestellt, nachdem eine beauftragter Bienensachverständiger ( BSV ) die Völker untersucht und keine Krankheitssymptome festgestellt hat :
 
Eine Kopie muss am Wanderstand sichtbar und vor Regen geschützt angebracht werden !!
 
Eine Kopie muss am Wanderstand sichtbar und vor Regen geschützt angebracht werden !!

Aktuelle Version vom 15. April 2012, 07:59 Uhr


Wenn der Imker mit seinen Bienen wandern will, Weisel oder Völker verkaufen will , braucht er ein Gesundheitszeugnis, das ihm bescheinigt, dass seine Völker keine anzeigepflichtigen Bienenkrankheiten haben. Dieses Gesundheitszeugnis wird von der zuständigen Veterinärbehörde ausgestellt, nachdem eine beauftragter Bienensachverständiger ( BSV ) die Völker untersucht und keine Krankheitssymptome festgestellt hat : Eine Kopie muss am Wanderstand sichtbar und vor Regen geschützt angebracht werden !!