BSV: Unterschied zwischen den Versionen
Aus wiki.bienenzeitung.de
K (Die Seite wurde neu angelegt: „Kategorie:Imkerlexikon Wenn der Imker mit seinen Bienen wandern will, Weisel oder Völker verkaufen will , braucht er ein Gesundheitszeugnis, das ihm…“) |
Detlef (Diskussion | Beiträge) K |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Kategorie:Imkerlexikon]] | [[Kategorie:Imkerlexikon]] | ||
| − | Wenn der Imker mit seinen Bienen wandern will, [[Weisel]] oder Völker verkaufen will , braucht er ein [[Gesundheitszeugnis]], das ihm bescheinigt, dass seine Völker keine anzeigepflichtigen [[Bienenkrankheiten]] haben. | + | Wenn der Imker mit seinen Bienen wandern will, [[Weisel]] oder Völker verkaufen will , braucht er ein [[Gesundheitszeugnis]], das ihm bescheinigt, dass seine Völker keine anzeigepflichtigen [[Bienenkrankheiten]] haben. Dieses Gesundheitszeugnis wird von der zuständigen Veterinärbehörde ausgestellt, nachdem eine beauftragter Bienensachverständiger ( BSV ) die Völker untersucht und keine Krankheitssymptome festgestellt hat : |
Eine Kopie muss am Wanderstand sichtbar und vor Regen geschützt angebracht werden !! | Eine Kopie muss am Wanderstand sichtbar und vor Regen geschützt angebracht werden !! | ||
Aktuelle Version vom 15. April 2012, 07:59 Uhr
Wenn der Imker mit seinen Bienen wandern will, Weisel oder Völker verkaufen will , braucht er ein Gesundheitszeugnis, das ihm bescheinigt, dass seine Völker keine anzeigepflichtigen Bienenkrankheiten haben. Dieses Gesundheitszeugnis wird von der zuständigen Veterinärbehörde ausgestellt, nachdem eine beauftragter Bienensachverständiger ( BSV ) die Völker untersucht und keine Krankheitssymptome festgestellt hat :
Eine Kopie muss am Wanderstand sichtbar und vor Regen geschützt angebracht werden !!