Etikett: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. August 2012, 15:52 Uhr
bei der Etikettenherstellung sind folgende Angaben auf dem ETIKETT ZU BEACHTEN:
Kennzeichnungselemente Honig darf als Lebensmittel in Fertigverpackung nur dann gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden, wenn er in bestimmter Weise gekennzeichnet ist. Auf die Verpackung müssen folgende Angaben: - die Verkehrsbezeichnung - Kennzeichnungselemente die in der Honigverordnung festgelegt sind (s.u.) - der Name und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder des Verkäufers - das Mindesthaltbarkeitsdatum - die Nennfüllmenge Produkte aus Honig müssen zudem auf der Verpackung Angaben über folgendes enthalten: