Mitglieder: Unterschied zwischen den Versionen

Aus wiki.bienenzeitung.de
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Mitglied in einem Verein oder einer anderen Organisation wird man durch Beschluß der Mitgliederversammlung nach Abgabe eines Aufnahmeantrages. Als M…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Mitglied in einem Verein oder einer anderen [[Organisation]] wird man durch Beschluß der [[Mitgliederversammlung]] nach Abgabe eines [[Aufnahmeantrag]]es.
+
Mitglied in einem [[Verein]] oder einer anderen [[Organisation]] wird man durch Beschluß der [[Mitgliederversammlung]] nach Abgabe eines [[Aufnahmeantrag]]es.
  
Als Mitglied eines [[Verein]]s ist man in der Regel verpflichtet [[Beiträge]] zu zahlen und erhält im Gegenzug die in der [[Satzung]] festgelegten Rechte.
+
Als Mitglied eines Vereins ist man in der Regel verpflichtet [[Beiträge]] zu zahlen und erhält im Gegenzug die in der [[Satzung]] festgelegten Rechte.

Version vom 3. März 2010, 13:39 Uhr

Mitglied in einem Verein oder einer anderen Organisation wird man durch Beschluß der Mitgliederversammlung nach Abgabe eines Aufnahmeantrages.

Als Mitglied eines Vereins ist man in der Regel verpflichtet Beiträge zu zahlen und erhält im Gegenzug die in der Satzung festgelegten Rechte.