Grundstückseigentümer
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Grundstückseigentümer ist wer im Grundbuch eingetragen ist. Grundstücksnutzer ist nicht gleich Grundstückseigentümer. Pächter beispielsweise können Grundstücke allumfassend, wie ein Eigentümer nutzen, wenn dieses in einem Pachtvertrag oder einer Nutzungsvereinbarung so, zwischen beiden Parteien festgelegt wird.