Nordrhein Westfalen
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Folgende Maßnahmen sind zuwendungsfähig:
- Schulungen für Imker und imkervereinigungen
- Lehrmittel von Landesimkerverbänden sind förderfähig z.B.
- Laptop, Beamer, Beschallungsanlagen, Fotoapparate, Overheadprojektor
- Mikroskope, Refraktometer, Modelle zur Honigbiene, Fernseher, DVD- Videogeräte
- Video und DVD Lehrfilme, Broschüren
- Ausstattung von Kreisimkerverins- oder Imkervereins-Lehrbienenstände mit Lehr- und Schulungsmaterial z.B.
- Video und DVD Lehrfilme, Broschüren, Bücher, Fernseher, DVD- Videogeräte, Dampfwachsschmelzer
- Mittelwandpresse, Sonnenwachsschmelzer, Handrefraktometer, Model zur Honigbiene, Schaukästen.
- Einführungsfortbildung für Jung- und Neuimker inkl. Schulungsunterlagen.
- Ausbildung von Schulungsbeauftragten und Imkerpaten.
- „Bei Schulungen von Schulungsbeauftragten für verschiedene Fachbereiche (z.B. Obleute, Honigprüfer, Imkerpaten) sind die tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben zu 100% förderfähig.“
- Honorare für Referenten, Saalmiete, Fahrkosten Lehrgangsteilnehmer
- Honiguntersuchung