Etikett

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bei der Etikettenherstellung sind folgende Angaben auf dem EATIKETT ZU BEACHTEN:

Kennzeichnungselemente Honig darf als Lebensmittel in Fertigverpackung nur dann gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden, wenn er in bestimmter Weise gekennzeichnet ist. Auf die Verpackung müssen folgende Angaben: - die Verkehrsbezeichnung - Kennzeichnungselemente die in der Honigverordnung festgelegt sind (s.u.) - der Name und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder des Verkäufers - das Mindesthaltbarkeitsdatum - die Nennfüllmenge Produkte aus Honig müssen zudem auf der Verpackung Angaben über folgendes enthalten: