BSV
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Version vom 15. April 2012, 07:59 Uhr von Detlef (Diskussion | Beiträge)
Wenn der Imker mit seinen Bienen wandern will, Weisel oder Völker verkaufen will , braucht er ein Gesundheitszeugnis, das ihm bescheinigt, dass seine Völker keine anzeigepflichtigen Bienenkrankheiten haben. Dieses Gesundheitszeugnis wird von der zuständigen Veterinärbehörde ausgestellt, nachdem eine beauftragter Bienensachverständiger ( BSV ) die Völker untersucht und keine Krankheitssymptome festgestellt hat :
Eine Kopie muss am Wanderstand sichtbar und vor Regen geschützt angebracht werden !!