Amerikanische Faulbrut
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Allgemeines
Die Amerikanische - Faulbrut (AFB) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche nach der "Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen". Die AFB wird nach den Bestimmungen der Bienenseuchen-Verordnung staatlich bekämpft. Der Erreger der AFB wurde Anfang des 20. Jahrhunderts in Amerika erstmals beschrieben - er war jedoch immer schon in Europa verbreitet. Entgegen älterer Lehrmeinung ist der Erreger, das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae larvae, nicht ubiquitär. (ständig im Bienenvolk vorhanden!) Die Faulbrutsporen werden hauptsächlich über räubernde Bienen oder kontaminierte Waben und Bienenwohnungen sowie über Honig und Futter verbreitet.
Der Erreger durchläuft im Bienenvolk folgenden Infektionszyklus:
1. Sporen (Dauerform) gelangen z.B. über kontaminierten Honig oder kontaminierte Waben in gesunde Bienenvölker. Damit die Krankheit zum Ausbruch kommt, ist eine relativ große Sporenmenge nötig. Eine geringe Sporenbelastung kann bei einem widerstandsfähigen Volk durch geeignete Maßnahmen des Imkers oder durch günstige Umweltbedingungen wirkungsvoll reduziert werden.
2. Die Sporen werden durch Körperkontakt und Futteraustausch im Bienenvolk]] verteilt.
3. Der sporenkontaminierte Honig wird unerkannt in die Vorratswaben eingelagert.
4. Bienen, welche die Brut versorgen, verfüttern den kontaminierten Honig an die Brut (unverdeckelte Brutzellen)
5. Die Larven nehmen die Sporen mit dem Futter oral auf. Im Larvendarm]] keimen die Sporen aus und vermehren sich als Stäbchen (aktive Form) massenhaft. Wenige Stunden alte Larven können von einer geringen Anzahl Sporen infiziert werden. Bleibt die Infektion unerkannt, verbleiben die Larven im Volk und führen zur Vermehrung des Erregers. Prinzipiell sind Ammenbienen in der Lage, verdächtige oder infizierte Larven zu erkennen. Durch Putzverhalten werden diese aus der Bienenwohnung entfernt, wodurch der Infektionsdruck verringert wird.
6. Nach Verdeckelung der Brutzelle wird die Larve von den Faulbrutbakterien]] zersetzt. Der Zelldeckel sackt ein, wird löchrig und verfärbt sich langsam dunkel. Die Streichholzprobe fällt in diesem Stadium positiv aus: nach Entfernen des Zelldeckels wird ein Streichholz in den hell- bis dunkelbraunen, zersetzten Zellinhalt eingetaucht. Beim Herausziehen des Streichholzes wird eine fadenziehende Masse unterschiedlicher Konsistenz sichtbar. Hiermit besteht ein eindeutiger, anzeigepflichtiger Verdacht auf das Vorliegen der AFB. Nach vollständiger Zersetzung der Larve durch die Bakterien bilden diese die widerstandsfähigen Sporen. Die eingetrocknete Masse wird als Faulbrutschorf bezeichnet, der fest in der Brutzelle haftet und Milliarden von Sporen enthält.
7. Durch das Putzverhalten der Bienen werden beim Entfernen des Schorfes die Sporen weiter verteilt. Die Sporen haften am Bienenkörper. Sporen, die in den Verdauungstrakt der adulten Bienen gelangen, werden außerhalb des Bienenstocks abgekotet, während die übrigen Sporen im Stock verteilt werden.
Klinische Symptome der Amerikanischen Faulbrut
· lückenhaftes Brutnest
· eingesunkene, löchrige, feucht glänzende Zelldeckel
· breiige, kaffeebraun verfärbte, fadenziehende Masse in Brutzellen mit noch nicht eingetrocknetem Zellinhalt (siehe "Streichholzprobe")
· wässrige, kaffeebraun verfärbte, nicht fadenziehende Masse bei Mischinfektionen, vermutlich mit Viren oder Bakterien.
· stehen gebliebene, verdeckelte Zellen, in denen sich abgestorbene Maden oder Reste davon befinden, müssen Anlass für genauere Untersuchungen sein
· fest sitzende Schorfe in ehemaligen Brutzellen: Während bei der Amerikanischen Faulbrut die Schorfe im unteren Teil der Zelle fest mit der Zellwand verbunden sind, sitzen sie bei Europäischer Faulbrut locker in der - meist noch unverdeckelten - Zelle. Bei Ruhr finden sich die Schorfe (= Kotflecken) meist nur im Bereich der Zellöffnungen von bebrüteten und unbebrüteten Waben.
· leimartiger, fußschweißartiger Geruch
Wann besteht Verdacht des Ausbruchs der AFB ?
Jeder AFB-Verdacht ist dem Veterinäramt gemäss § 9 Tierseuchengesetz unverzüglich anzuzeigen. Ein Verdacht liegt vor, wenn die klinischen Symptome oder die Ergebnisse der bakteriologischen Untersuchung den Ausbruch der Seuche befürchten lassen.
Der Amtstierarzt kann Sachverständige (= Bienensachverständige) hinzuziehen. Faulbrutverdächtige Waben sind zur Abklärung des Verdachtes an die zuständigen Untersuchungsstellen zu senden. Bis zur endgültigen Bewertung sind die Bienenstände, aus denen faulbrutverdächtiges (Brut)-Wabenmaterial entnommen und zur Untersuchung eingesandt wurde, mittels behördlichem Bescheid zu sperren. Die Bienenvölker dürfen nicht vom Standort entfernt werden; dies gilt u.a. auch für Waben, Wachs und Gerätschaften.
Der AFB-Verdacht ist amtlich festzustellen, wenn die nachfolgenden vier Sachverhalte - auch einzeln - zutreffen.
a) Waben besitzen Brutzellen mit löchrigen, eingesunkenen Zelldeckeln und abgestorbenen Maden b) Brutzellen enthalten im Innern eine bräunliche, fadenziehende Masse (bei Mischinfektionen wässrig und nicht fadenziehend) c) Zellen auf ehemaligen Brutwaben enthalten eingetrocknete, fest am Zellboden haftende Brutrückstände ( Schorfe) d) Hoher Erregernachweis bei der Untersuchung von Futterkranzproben
Wird bei der bakteriologischen Untersuchung der veränderten Waben (Buchstaben a bis c) der Erreger nicht nachgewiesen, so ist die Bestandsperre aufzuheben. Liegt bei der Untersuchung der Futterkranzprobe ein hoher Erregernachweis vor, der den Ausbruch der AFB vermuten lässt, ist bei Fehlen klinischer Symptome eine klinische Nachuntersuchung im Abstand von 2 - 4 Wochen durchzuführen. Zeigen sich auch bei der zweiten Untersuchung keine klinischen Symptome, ist an Medikamentenmißbrauch oder an eine Manipulation des Imkers an seinen Bienenkästen (Völkeraustausch) zu denken.
Im Falle eines Erregernachweises in Honig - bzw. Futterkranzproben, die auf einen subklinischen Befall hindeuten, ist der Imker besonders auf die Notwendigkeit vorbeugender Maßnahmen zur Gesunderhaltung seiner Völker hinzuweisen.
Autor: Dieter Uhlig
Foto: Hans Hieke http://imkerkataster.de/fbk.php