BSV

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Wenn der Imker mit seinen Bienen wandern will, Weisel oder Völker verkaufen will , braucht er ein Gesundheitszeugnis, das ihm bescheinigt, dass seine Völker keine anzeigepflichtigen Bienenkrankheiten haben. Dieses Gesundheitszeugnis wird von der zuständigen Veterinärbehörde ausgestellt, nachdem eine beauftragter Bienensachverständiger ( BSV ) die Völker untersucht und keine Krankheitssymptome festgestellt hat : Eine Kopie muss am Wanderstand sichtbar und vor Regen geschützt angebracht werden !!