Bienengefährlich

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Auszug aus:Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992 (BGBl. I. B 1 Bienengefährlich


Etwa 10% aller Pflanzenschutzmittel sind als „bienengefährlich“ in der Zulassung eingestuft und in der Gebrauchsanleitung entsprechend gekennzeichnet (B1). Nach der Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992 (BGBl. I. S.1410) dürfen diese Mittel weder an blühenden Pflanzen noch an von Bienen beflogenen nicht blühenden Pflanzen, z, B. wegen der Ausscheidungen der Blattläuse (Honigtau), angewandt werden. Dieser Honigtau wird nämlich von den Bienen gesammelt. Es dürfen deshalb in allen auch nicht blühenden Kulturen mit starkem Blattlausbefall und Honigtau keine bienengefährliche Mittel angewandt werden. Zudem ist zu vermeiden, dass die Abtrift von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln nicht andere blühende Pflanzenerreicht. B 2 Bienengefährlich, ausgenommen bei Anwendung nach dem täglichen Bienenflug bis 23.00 Uhr Bestimmte Pflanzenschutzmittel sind wohl als bienengefährlich eingestuft, ausgenommen aber bei der Anwendung nach Ende des täglichen Bienenfluges bis 23.oo Uhr (B2). Diese Mittel dürfen außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogenen Pflanzen ausgebracht werden. B 3 Bienen werden nicht gefährdet In einer weiteren Kategorie sind vor allem die Mittel eingegliedert, weil „auf Grund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels die Bienen nicht gefährdet werden“ (B 3). Gleiches gilt auch für Herbizide, die im Vorsaat- bzw. Vorauflaufverfahren angewandt werden. B 4 nicht bienengefährlich In der vierten Kategorie ist das Mittel bis zur höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Hierzu gehören fast alle Fungizide und Herbizide Die Pestizide können nach ihren Zielorganismen weiter unterteilt werden: • Akarizide gegen Milben • Algizide gegen Algen • Arborizide gegen Gehölze • Avizide gegen Vögel • Bakterizide gegen Bakterien • Fungizide gegen Pilze, bzw. Pilzkrankheiten • Herbizide gegen Pflanzen • Insektizide gegen Insekten • Molluskizide gegen Schnecken • Nematizide gegen Fadenwürmer (Nematoden) • Rodentizide gegen Nagetiere • Viruzide gegen Viren Alle Mittel gelten als bienengefährlich, wenn sie in einer Konzentration, bzw. in einer Aufwandmenge angewendet werde, die höher ist als in der Gebrauchsanwendung angegeben