Registriernummer

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Die Vorschrift lt.Tierseuchengesetz http://www.gesunde.sachsen.de/impressum/index.html

ist, das sich jeder Imker auf der Gemeinde meldet.Jeder Imker hat unter Angabe der Völkerzahl und des Bienenstandortes auf der Gemeinde Anzeige zu erstatten.

Die Behörde erfasst die angezeigte Bienenhaltung, unter Erteilung einer Registriernummer. Die Registriernummer ist zwölfstellig (Gemeindeschlüsselnummer und Betriebsnummer ) ERSTELLT Es gibt nur eine Nummer für den Bienenhalter Diese Registriernummer ist auch am Wanderstand anzubringen