Verunreinigt: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bienenhonig darf keine fremten Bestandteile aufweisen wie, Wachsreste Pollen usw. sonst gilt er als verunreinigt bzw. als [[Verkaufsunfähig]] und darf nicht in den Verkehr gebacht werden.

Aktuelle Version vom 27. Mai 2018, 09:43 Uhr

[[Bienenhonig darf keine fremten Bestandteile aufweisen wie, Wachsreste Pollen usw. sonst gilt er als verunreinigt bzw. als Verkaufsunfähig und darf nicht in den Verkehr gebacht werden.