Verkaufsunfähig
Aus wiki.bienenzeitung.de
Bienenhonig darf nicht verunreinigt sein und nicht mehr als 18 % Wasser endhalten, sonst wird er verkaufsunfähig bezeichnet, und darf nicht in den Verkehr gebracht werden.
Bienenhonig darf nicht verunreinigt sein und nicht mehr als 18 % Wasser endhalten, sonst wird er verkaufsunfähig bezeichnet, und darf nicht in den Verkehr gebracht werden.