Verunreinigt
Aus wiki.bienenzeitung.de
Version vom 27. Mai 2018, 09:43 Uhr von Bienenumwelt (Diskussion | Beiträge)
[[Bienenhonig darf keine fremten Bestandteile aufweisen wie, Wachsreste Pollen usw. sonst gilt er als verunreinigt bzw. als Verkaufsunfähig und darf nicht in den Verkehr gebacht werden.