Nachfütterung

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Bedingt durch die Wegnahme des Bienenhonigs ist eine Einfüttern ( Ersatz Rübenzucker ) der Völker erforderlich als Wintervorrat. Wenn das Winterfutter zu knapp bemessen ist muss eine Nachfütterung erfolgen. Diese geht aber nicht im Winter sondern muss nach der Futterkontrolle im Herbst erfolgen