Sanierungsmaßnahmen

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Die Amerikanische Faulbrut ist nach dem Tierseuchengesetz meldepflichtig und muss daher beim Veterinäramt gemeldet werden. Die Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut erfolgt entweder durch Vernichtung oder durch Sanierung der Völker über das Kehrschwarmverfahren mit begleitenden Desinfektionsmaßnahmen. Zur Sanierung eines Ausbruches von Amerikanischer Faulbrut ist grundsätzlich das Kehrschwarmverfahren in Kombination mit umfangreichen Desinfektionsmaßnahmen die Methode der Wahl. Jeder Stand mit erkrankten Völkern ist komplett dem Kehrschwarmverfahren zu unterziehen. Die Sanierung soll so früh als möglich nach dem Diagnostizieren der Krankheit durchgeführt werden.