Verkaufsunfähig

Aus wiki.bienenzeitung.de
Version vom 27. Mai 2018, 09:31 Uhr von Bienenumwelt (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Kategorie:Imkerlexikon Bienenhonig darf nicht verunreinigt sein und nicht mehr als 18 % Wasser endhalten, sonst wird er verkaufsunfähig bezeic…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Bienenhonig darf nicht verunreinigt sein und nicht mehr als 18 % Wasser endhalten, sonst wird er verkaufsunfähig bezeichnet, und darf nicht in den Verkehr gebracht werden.